Montag bis Freitag 9:30 - 12 Uhr und 13 - 17:30 Uhr07072 920122

IT-SUPPORT

FERNWARTUNG + RMM ONLINE

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Das "live" Remote Monitoring mit integrierter Fernwartung via Internet ermöglicht es uns, Sie direkt an Ihrem Arbeitsplatz oder privat Zuhause zu unterstützen.

Ein aktiver Care-Package Basic Vertrag ist die Voraussetzung für eine effiziente Fernwartung durch uns.

Das Care-Package Basic ersetzt für alle Kunden ab Mai 2023 die bisher von uns eingesetzte Fernwartungssoftware Teamviewer und Anydesk.

Care-Package Basic

Für die Teilnahme am Remote Monitoring und Management sowie an der Fernwartung muss eine Clientsoftware auf dem entsprecheneden System installiert werden.
Diese Installation ist für Kunden kostenfrei. Für den Betrieb ist ein aktiver Care-Package Basic Vertrag  notwendig. 
Der Care-Package Basic Vertrag kostet für alle Kunden einheitlich ab 5,95 € pro Monat und System. Für mehr als 3 Installationen gewähren wir attraktive Staffelpreise.

Im Preis ist eine 10 minütige Fernwartungssitzung pro Monat inklusive. Darüber hinausgehende Sitzungen werden wie bisher nach unserem aktuellen Stundensatz abgerechnet.

Bestandskunden können das Care-Package in unserem Kundenportal buchen.

Alternativ können Sie das Care-Package mit diesem Auftrags-Formular bestellen:

Online Auftrags-Formular

Um für Ihre Bedürfnisse einen optimalen Service bieten zu können, haben wir unterschiedliche Care-Packages für Sie zur Auswahl. "Basic", "Personal", "Business" und "Enterprise".

Zur Seite Care-Package

ANYDESK

Verbindliche Nutzungsvereinbarung einer kostenpflichtigen Einzelsitzung per Anydesk

In Einzelfällen bietet die VKNet GmbH an, ihre Kunden über die Fernwartungs-Software "Anydesk" bei der Installation oder Migration ihrer Hard- und Softwarelösungen sowie bei der Analyse und Beseitigung von Störungen zu unterstützen.

Hierzu kann der Kunde bestimmen wie der VKNet-Mitarbeiter auf den Computer bzw. das Netzwerk des Kunden zugreifen kann. Dies kann entweder nur lesend oder aber auch mit Fernsteuerungsmöglichkeit geschehen. Bei der Fernsteuerung gibt es die Möglichkeit der Datenveränderung.

Dies vorausgeschickt, schließen die Parteien folgende Vereinbarung:

§ 1 Leistung und Vergütung

Die Serviceleistungen die unter Verwendung der Fernwartungs-Software erbracht werden beziehen sich in der Regel auf Produkte und Dienste die von VKNet bereitgestellt werden. Diese Leistungen werden im Kundenauftrag erbracht und sind zusätzliche Dienstleistungen, die vom Kunden gesondert zu bezahlen sind. Die Abrechnung erfolgt pro angefangenen 15 Minuten nach unserem aktuellen Stundensatz.

§ 2 Leistungszeit

Die bereits erwähnten Leistungen werden von der VKNet GmbH in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 09:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr erbracht.

§ 3 Sicherheit / Datenschutz

  1. Zur Sicherheit übermittelt der Kunde eine sogenannte Sitzungsnummer und ggf. ein Kennwort an den VKNet-Mitarbeiter, welche dieser auf seiner Seite eingeben muss. Nur nach Eingabe dieser Sitzungsnummer und des Kennworts bzw. der Annahme der Verbindung auf Kundenseite wird eine Kommunikation zwischen den beiden Teilnehmern über das Internet hergestellt. Die Übertragung der Daten erfolgt hierbei verschlüsselt.
  2. Alle Zugriff die auf das System des Kunden stattfinden werden auf der Seite des Kunden protokolliert. Diese Protokollierung darf nicht abgeschaltet werden.
  3. Sollte der Kunde Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellen die bei der Fernwartung aufgetreten sind oder die einen Zugriff durch Unbefugte möglich machen, muss der Kunde VKNet unverzüglich darüber informieren.
  4. Sofern im Rahmen der Fernwartung Kenntnisse über Geschäftsgeheimnisse und Datensicherheitsmaßnahmen des Kunden erlangt werden, ist VKNet verpflichtet diese geheim zu halten und darf diese in keinem Fall an Dritte weiter geben.
  5. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, aktuelle und regelmäßige Datensicherungen in geeigneter Form zu betreiben, so daß eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorenen Daten gewährleistet ist.

§ 4 Haftung

  1. Gleich aus welchem Rechtsgrund leistet VKNet Schadenersatz bei Vorsatz und Fehlen einer Sachbeschaffenheit, deren Vorliegen VKNet garantiert hat, in voller Höhe;
    1. bei grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn durch die Verletzung der wesentlichen Pflicht der Vertragszweck gefährdet wird, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte;
    2. einen in der Höhe über Punkt 1.2. hinausgehenden Schadensersatz leistet VKNet, wenn VKNet gegen die aufgetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
    3. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie der Einwand des Mitverschuldens bleiben unberührt.
    4. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Folgeschäden, insbesondere solche aus Betriebsunterbrechung und entgangenem Gewinn, werden von VKNet nicht ersetzt. Dies gilt nicht hinsichtlich solcher Schäden, die auf das Fehlen einer solchen von VKNet garantierten Sachbeschaffenheit zurückzuführen sind, die den eingetretenen Schaden verhindern sollte.
    5. Im Falle eines besonderen Schadensrisikos des Kunden, welches für VKNet nicht erkennbar ist, hat der Kunde VKNet hierüber zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, dieses besondere Risiko zu versichern und dies gegenüber VKNet zu belegen.
  2. VKNet haftet nicht für Mängel, die dadurch verursacht werden, dass vom Kunden von den Einsatzbedingungen der Lizenzsoftware abgewichen wird. Auftretende Mängel hat der Kunde VKNet unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung und Dokumentation der Fehler.
  3. VKNet haftet ferner nicht für Mängel, die nach kundenseitigen Änderungen/Updates des Betriebs- oder Netzwerksystems oder durch kundenseitige Änderung der Hardwarekonfiguration auftreten.
  4. Sollten sich aus dem Einsatz der Fernwartungs-Software, Beeinträchtigungen oder Mängel im Computer oder Netzwerksystem des Kunden ergeben, so ist auch hierfür eine Haftung durch VKNet ausgeschlossen.

§ 5 Zustandekommen des Vertrages

Mit der Herstellung der Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechner eines VKNet Mitarbeiters erkennt der Kunde die vorgenannten Bedingungen für die Fernwartung per Fernwartungs-Software an.

§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Reutlingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzender Bestandteil für diesen Vertrag sind.

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